Seniorennachmittag
Obfrau Marianne Edermayr konnte zu unserem Seniorennachmittag im November Fr. Mag. Birgit Wimmer vom NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz begrüßen. Sie macht Erwachsenen- und Bewohnervertretungen in der Geschäftsstelle Amstetten und erklärte uns sehr verständlich und anschaulich die verschiedenen Formen der Erwachsenenvertretung und den Vorteil einer bei voller Entscheidungsfähigkeit abgeschlossenen Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht ist unbefristet und wird erst nach dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit wirksam. Eine gerichtliche Kontrolle gibt es nur bei dauerhafter Wohnortänderung ins Ausland und bei Dissens im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Ist man nicht mehr voll entscheidungsfähig gibt es die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung, bei denen es mehr gerichtliche Kontrollen und Rechnungslegungspflicht gibt. Die Vorsorgevollmacht und die verschiedenen Erwachsenenvertretungen müssen vor einem Erwachsenenschutzverein, einem Rechtsanwalt oder einem Notar errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert werden.
